Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beherbergungsverträge sowie alle damit
zusammenhängenden weiteren Leistungen zwischen der Daniela Heidkamp Hotel Inntaler Hof e.U. (nachfolgend
„Hotel") und dem Vertragspartner bzw. Gast bei Individualbuchungen.
1.2 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006, Fassung vom
15.11.2006) als vereinbart. Die AGBH 2006 sind gegenüber den in diesen AGB sowie im Einzelnen getroffenen
Vereinbarungen subsidiär; bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieser AGB vor. Dies betrifft insbesondere die
abweichenden Stornofristen gemäß Ziffer 7.
1.3 Für Gruppen- und Eventbuchungen gelten gesonderte Gruppen- und Kontingentverträge des Hotels. Diese
werden auf Wunsch bereits vor einer festen Buchung zur Information übermittelt.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, sofern sie nicht
ausdrücklich schriftlich vom Hotel anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch das Hotel
zustande, in der Regel durch Übermittlung einer Reservierungsbestätigung (auch per E-Mail). Buchungen können
online, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die
Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann und der Zugang innerhalb der
bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Hotels erfolgt.
2.2 Ist die Buchung an eine Anzahlung gebunden (Ziffer 4), kommt der Vertrag mit Zugang der
Einverständniserklärung des Vertragspartners über die Leistung der Anzahlung beim Hotel zustande.
2.3 Erfolgt die Buchung über Dritte (z. B. Buchungsplattformen, Reiseveranstalter), können ergänzend deren
Bedingungen gelten. Vertragspartner des Hotels bleibt der Gast bzw. der Besteller.
2.4 Bucht ein Vertragspartner für weitere Personen, haftet er dem Hotel gegenüber gemeinsam mit diesen Personen
zur ungeteilten Hand für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Preise und Leistungen
3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise laut Reservierungsbestätigung. Alle Preise
verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Die örtliche Aufenthaltsabgabe (Ortstaxe) wird zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich als im Preis
enthalten ausgewiesen ist.
3.3 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung. Nachträgliche
Änderungen der Buchung (z. B. Aufenthaltsdauer, Personenzahl, Zimmerkategorie, Verpflegung) bedürfen der
Zustimmung des Hotels und können zu einer Preisanpassung führen.
3.4 Gesondert auszuzeichnende Sonderleistungen, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind (z. B.
bestimmte Wellness- und Spa-Anwendungen, Transfers außerhalb der kostenfreien Zeiten, Garagierung), werden
gesondert in Rechnung gestellt.
4. Anzahlung
4.1 Zur Garantie der Buchung ersucht das Hotel um eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Buchungsvolumens. Die
Anzahlung kann per Banküberweisung oder Kreditkarte geleistet werden; die entsprechenden Informationen finden
sich im Buchungslink bzw. in der übermittelten Reservierungsbestätigung.
4.2 Stammgäste mit dem Status „Stammgast-Bonus PLUS" sind von der Anzahlungspflicht ausgenommen. Diese
Ausnahme gilt nicht für Aufenthalte im Zeitraum Weihnachten und Silvester.
4.3 Die Anzahlung ist spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Anreise zu leisten, sofern in der
Reservierungsbestätigung keine abweichende Frist genannt ist. Die Kosten der Geldtransaktion (z. B.
Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der
Kartenunternehmen.
4.4 Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, kann das Hotel ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag
zurücktreten und das Zimmer anderweitig vergeben.
4.5 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. Im Falle einer Stornierung wird sie mit
allfälligen Stornogebühren gemäß Ziffer 7 gegenverrechnet; ein verbleibendes Guthaben wird rückerstattet.
5. Bezahlung
5.1 Der offene Rechnungsbetrag des Aufenthaltes – zuzüglich etwaiger Mehrbeträge aus gesondert in Anspruch
genommenen Leistungen – ist spätestens bei Abreise bzw. beim Check-out zu begleichen. Das Hotel ist zur
jederzeitigen Zwischenabrechnung seiner Leistungen berechtigt.
5.2 Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung (ausschließlich in Euro), EC-/Bankomatkarte, Visa und Mastercard.
Ebenso ist eine Sofortüberweisung im Zuge des Check-outs auf das Konto des Hotels möglich.
5.3 Eine Vorauszahlung des gesamten Aufenthaltes vor Anreise per Banküberweisung ist möglich. Empfänger ist
jeweils: Daniela Heidkamp Hotel Inntalerhof.
• Österreich: Raiffeisen Regionalbank Telfs, IBAN AT30 3633 6000 0532 0429, BIC RZTIAT22336
• Deutschland: HypoVereinsbank Mittenwald, IBAN DE46 7032 0090 1680 2262 84, BIC HYVEDEMM654
• Schweiz (Überweisung in Euro): Volksbank Dreiländereck eG, IBAN CH16 8909 3000 0016 3634 0, BIC
VOLODE66XXX
Bitte geben Sie als Überweisungsreferenz stets die Buchungsreferenz bzw. Buchungsnummer an.
6. An- und Abreise (Check-in / Check-out)
6.1 An- und Abreise sind täglich möglich. Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
6.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 06:00 Uhr früh in Anspruch genommen, zählt die vorhergegangene Nacht als
erste Übernachtung.
6.3 Am Abreisetag ist das Zimmer bis 10:00 Uhr freizugeben. Ein späterer Check-out (Late Check-out) ist nach
Verfügbarkeit und vorheriger Absprache mit der Rezeption möglich und kann gesondert verrechnet werden. Bei
nicht fristgerechter Freigabe ist das Hotel berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.
7. Stornierung (Rücktritt durch den Vertragspartner)
7.1 Abweichend von § 5 AGBH 2006 gewährt das Hotel folgende kostenfreie Stornofristen: Eine kostenfreie
Stornierung der Buchung ist bis 14 Tage vor Anreise möglich.
7.2 Für Aufenthalte in den nachfolgenden Zeiträumen ist eine kostenfreie Stornierung bis 30 Tage vor Anreise
möglich: 23.12.2026 bis 06.01.2027 sowie 31.01.2027 bis 21.02.2027.
7.3 Für einzelne Angebote, Pauschalen oder Raten können abweichende – insbesondere verkürzte – kostenfreie
Stornofristen gelten. Maßgeblich sind in diesem Fall die beim jeweiligen Angebot ausgewiesenen bzw. in der
Reservierungsbestätigung angeführten Stornobedingungen; diese gehen den Ziffern 7.1 und 7.2 vor.
7.4 Nach Ablauf der jeweils geltenden kostenfreien Frist fallen folgende Stornogebühren an, berechnet vom
gesamten Arrangementpreis (Logis inklusive gebuchter Verpflegung), in Anlehnung an § 5.6 AGBH 2006:
- Bis 14 Tage vor Anreise (Hochsaison gem. Ziffer 7.2: bis 30 Tage; abweichende Angebotsfristen gem. Ziffer 7.3) – kostenfrei
- Ab Ablauf der kostenfreien Frist bis 1 Woche vor Anreise – 70 % des Arrangementpreises
- In der letzten Woche vor Anreise – 90% des Arrangementpreises
7.5 Änderungen der Buchung (z. B. Verkürzung des Aufenthaltes, Reduktion der Personenzahl) nach Ablauf der
kostenfreien Frist werden hinsichtlich der entfallenden Leistungen wie Stornierungen gemäß Ziffer 7.4 behandelt.
7.6 Stornierungen und Änderungen sind schriftlich (z. B. per E-Mail an info@inntalerhof.com) zu erklären.
Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Erklärung beim Hotel; Erklärungen müssen am letzten Tag
der Frist (24:00 Uhr) zugegangen sein.
7.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Hotel erscheinen, weil durch unvorhersehbare
außergewöhnliche Umstände (z. B. extremer Schneefall, Hochwasser) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich
sind, ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. Die
Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise
innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
8. Nichtanreise (No-Show)
8.1 Erscheint der Gast bis 18:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht, besteht keine Beherbergungspflicht des
Hotels, es sei denn, es wurde ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart oder angekündigt.
8.2 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, bleiben die Räumlichkeiten bis spätestens 12:00 Uhr des dem
vereinbarten Ankunftstag folgenden Tages reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen endet die
Beherbergungspflicht ab 18:00 Uhr des vierten Tages (der Ankunftstag zählt als erster Tag), es sei denn, der Gast
gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
8.3 Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung wird eine Stornogebühr in Höhe von 90 % des gesamten
Arrangementpreises verrechnet.
9. Vorzeitige Abreise
Reist der Gast vorzeitig ab, ist das Hotel berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Das Hotel bringt in
Abzug, was es sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebotes erspart oder was es durch
anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat (§ 15.2 AGBH 2006).
10. Reise- und Stornoversicherung
Zur Absicherung gegen Stornogebühren – etwa wenn der Urlaub nicht angetreten werden kann oder eine unerwartet
frühere Abreise notwendig wird – empfiehlt das Hotel den Abschluss der Reiseversicherung „Hotelstorno Plus" der
Europäischen Reiseversicherung (ERV). Diese kann im Zuge der Reservierung direkt mitgebucht werden; die
Informationen dazu werden mit der Reservierungsbestätigung übermittelt.
11. Beistellung einer Ersatzunterkunft
Das Hotel kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft gleicher Qualität zur
Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, insbesondere wenn die Abweichung geringfügig
und sachlich gerechtfertigt ist (z. B. Unbenutzbarkeit der Räume, Aufenthaltsverlängerung bereits einquartierter
Gäste, Überbuchung oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen). Allfällige Mehraufwendungen für das
Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels.
12. Rechte und Pflichten des Vertragspartners
12.1 Der Vertragspartner erwirbt das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen
des Hotels, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, sowie
auf die übliche Bedienung. Die Rechte sind gemäß der Hausordnung bzw. allfälligen Gästerichtlinien auszuüben.
12.2 Der Vertragspartner haftet dem Hotel gegenüber für jeden Schaden, den er, der Gast oder sonstige Personen
verursachen, die mit seinem Wissen oder Willen Leistungen des Hotels entgegennehmen.
12.3 Bei Zahlungsverzug stehen dem Hotel das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 970c ABGB) sowie das
gesetzliche Pfandrecht (§ 1101 ABGB) an den eingebrachten Sachen zu.
13. Auflösung des Vertrages durch das Hotel
13.1 Das Hotel ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen,
insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. Gast (a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen
Gebrauch macht oder durch rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen,
dem Hotel oder dessen Mitarbeitern das Zusammenwohnen verleidet, (b) von einer ansteckenden Krankheit oder
einer Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegebedürftig wird, oder
(c) vorgelegte Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
13.2 Wird die Vertragserfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt (z. B. Elementarereignisse, Streik, behördliche
Verfügungen) unmöglich, kann das Hotel den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen,
sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt oder das Hotel von seiner Beherbergungspflicht
befreit ist. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz sind in diesem Fall ausgeschlossen.
14. Erkrankung oder Tod des Gastes
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes, sorgt das Hotel auf Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung; bei
Gefahr in Verzug auch ohne besonderen Wunsch. Im Übrigen gilt § 16 AGBH 2006, insbesondere hinsichtlich der
Ersatzansprüche des Hotels für dadurch entstandene Kosten.
15. Haustiere
15.1 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen gesonderte Vergütung laut Preisliste in
den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
15.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Tier während des Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu
beaufsichtigen. Er hat über eine entsprechende Tier- bzw. Privat-Haftpflichtversicherung zu verfügen, die durch
Tiere verursachte Schäden deckt; der Nachweis ist über Aufforderung des Hotels zu erbringen.
15.3 Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Hotel gegenüber zur ungeteilten Hand für sämtliche
Schäden, die mitgebrachte Tiere anrichten, einschließlich Ersatzleistungen des Hotels gegenüber Dritten.
15.4 In den Restaurant-, Gesellschafts- und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
16. Haftung des Hotels
16.1 Das Hotel haftet für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen gemäß §§ 970 ff ABGB bis zu den
gesetzlichen Höchstbeträgen. Die Haftung besteht nur, wenn die Sachen dem Hotel oder den vom Hotel befugten
Personen übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind.
16.2 Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet das Hotel nur bis zum gesetzlichen Betrag von derzeit € 550,–.
Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nur, wenn das Hotel diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur
Aufbewahrung übernommen hat oder wenn der Schaden vom Hotel selbst oder seinen Leuten verschuldet wurde.
Wir empfehlen die Verwahrung im Zimmersafe bzw. an der Rezeption.
16.3 Ein eingetretener Schaden ist dem Hotel ab Kenntnis unverzüglich anzuzeigen; andernfalls ist die Haftung
ausgeschlossen. Ansprüche sind binnen drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis gerichtlich geltend zu
machen, sonst erlischt das Recht.
16.4 Ist der Vertragspartner Konsument, ist die Haftung des Hotels für leichte Fahrlässigkeit – mit Ausnahme von
Personenschäden – ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist die Haftung für leichte und grobe
Fahrlässigkeit ausgeschlossen; in diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Verschulden.
Folgeschäden, immaterielle Schäden, indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt.
16.5 Die Bereitstellung eines Parkplatzes oder einer Garage begründet keinen Verwahrungsvertrag. Für Fahrzeuge
und deren Inhalt haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
17. Verlängerung der Beherbergung
Ein Anspruch auf Verlängerung des Aufenthaltes besteht nicht. Kann der Gast am Tag der Abreise das Hotel nicht
verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z. B. extremer Schneefall, Hochwasser)
sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, verlängert sich der Beherbergungsvertrag
automatisch für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise (§ 14 AGBH 2006).
18. Gutscheine
Vom Hotel ausgestellte Wertgutscheine können für Leistungen des Hotels eingelöst werden. Eine Barablöse sowie
eine (Teil-)Auszahlung von Gutscheinen sind ausgeschlossen.
19. Datenschutz
Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes zur Vertragsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher
Pflichten (z. B. Gästemeldung). Details zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
20. Verbraucherstreitbeilegung
Das Hotel ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder
verpflichtet noch bereit.
21. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
21.2 Es gilt österreichisches formelles und materielles Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen
Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
21.3 Ausschließlicher Gerichtsstand im zweiseitigen Unternehmergeschäft ist der Sitz des Hotels. Ist der
Vertragspartner Verbraucher mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, können Klagen gegen ihn
ausschließlich an seinem Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Beschäftigungsort eingebracht werden. Für
Verbraucher mit Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU (ausgenommen Österreich), in Island, Norwegen oder der
Schweiz ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen
bzw. die AGBH 2006.
22.2 Das Hotel ist berechtigt, gegen Forderungen des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der
Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn das Hotel zahlungsunfähig ist oder seine Forderung
gerichtlich festgestellt oder vom Hotel anerkannt wurde.








